geschlechtertürme

die ersten Hochhäuser?

San Gimignano

In dem toskanischen Ort San Gimignano haben sich 15 der einst 72 mittelalterlichen Geschlechtertürme erhalten und prägen bis heute das Stadtbild. Waren schon die üblichen Wohnhäuser des städtischen Adels, die sogenannten Saalgeschoßhäuser, hohe Bauten auf kleiner Grundfläche, die in jedem Geschoß meist nur einen Raum aufwiesen, so wurden sie von den Geschlechtertürmen noch um vieles überragt. Diese dienten als regelrechte Festungstürme der sicheren Zuflucht bei Familienfehden oder Stadtbränden und ermöglichten die Bekämpfung des Gegners aus überhöhter Position.
Der Turmbau war ein Vorrecht des Adels und häufig an ein bestimmtes Vermögen gebunden. So dienten hohe Türme schließlich nicht nur praktischen Zwecken, sie waren auch ein Statussymbol. Der Turm des um 1300 errichteten Palazzo del Podestà in San Gimignano, die Torre Grossa, ist 51 m hoch. Als die in Zünften organisierten Kaufleute und Handwerker an die Macht kamen, beschränkten sie die zulässige Bauhöhe von Türmen, beispielsweise 1251 in Florenz auf 50 Ellen (ca. 26 m). Schließlich führte das Bedürfnis nach wohnlicheren Häusern zur Ausbildung des Stadtpalastes als neuen Gebäudetyp der Oberschicht.

Die Errichtung hoher Geschlechtertürme bzw. deren Beschränkung hat unmittelbar mit der besonderen Sozialstruktur der oberitalienischen Städte und mit der für Italien charakteristischen Durchdringung von Stadt und Land zu tun. Im Laufe des 12. Jahrhunderts ergriff die in den Seestädten vorgezeichnete Entwicklung auch die übrigen Städte Norditaliens: Sie entzogen sich eine nach der anderen der bischöflichen Herrschaft und wurden zu freien Kommunen. Dieser Wandel vollzog sich langsam und in seinen Details jeweils unterschiedlich; das Grundschema war jedoch, daß die geistlichen und weltlichen Feudalherren zunehmend in wirtschaftliche Not gerieten und sich beim kaufmännischen Bürgertum verschuldeten. Dieses kaufte den Stadtherren peu à peu ihre Herrschaftsrechte ab und bildete Beraterkreise, deren Ratschläge "hartnäckig die Tendenz entwickelten, verbindlich zu werden" (Goez). Einmal autonom, dehnten die Städte ihre Herrschaft durch Kauf oder bewaffnete Unterwerfung auch auf ihr Umland aus. Das Verhältnis zwischen den städtischen Grundbesitzern und den Bauern des Umlandes (den contadini) beruhte nicht mehr auf persönlicher Abhängigkeit, sondern auf vertraglicher Gewinn- und Risikoteilung. Häufigste Vertragsform war die Halbpacht (mezzadria), bei der der Pachtherr die unbeweglichen Produktionsmittel stellt, der Pächter hingegen die beweglichen, und jeder dafür die halbe Ernte bekommt.
Umgekehrt zogen nicht nur entflohene Leibeigene, sondern auch Grundbesitzer und Feudalherren vom Land in die Städte. Das lag durchaus im Interesse der Bürgerschaft, denn es erhöhte die Wehrkraft der Stadt ebenso wie die Verkehrssicherheit am Land, da Plünderungen durch Beschlagnahme der Stadtwohnungen geahndet werden konnten. So waren viele Städte eigentlich Gemeinschaften von Grundeigentümern, deren Besitz innerhalb oder außerhalb der Stadtmauern lag. In einigen Stadtrechten war der Grundbesitz sogar Voraussetzung für den Erwerb des Bürgerrechtes.

Der ehemalige Landadel behielt jedoch auch in der Stadt seinen gewohnten Lebensstil bei, zog mit großem Gefolge durch die engen Gassen und baute sich burgartige Wohnhäuser mit hohen Türmen. Auch Turniere wurden häufig in der Stadt abgehalten, und wenn eine Stadt in den Krieg zog, führte die Nobilität den carroccio mit dem Wahrzeichen der Kommune oder dem Bild des Stadtheiligen.