Nachhaltigkeit
Originaltext: Dr. Frank Schröter (TU Braunschweig)
 

Nachhaltige (dauerhaft-umweltgerechte) Entwicklung,
ein Begriff den jeder gut findet und mit dem man sich identifizieren kann. Wie es Schuhmacher (1997) treffend formuliert: "Die Umweltschützer verstehen darunter die Versöhnung mit der Natur, die Demokraten die Durchsetzung der civil society, die Ökonomen sehen ihren Glauben an das ewige Wachstum bestätigt, die Menschenfreunde erhoffen sich eine bessere Verteilungsgerechtigkeit und die Abkehr vom Konsumwahn und der Amerikanisierung aller Kulturen." Die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung: Ökologie, Ökonomie und Soziales sind so allgemein gehalten, dass sich jeder damit identifizieren kann und "endlich" ein gemeinsamer Nenner gefunden wurde.

 

 
Sustainable development, die dauerhaft-umweltgerechte (nachhaltige) Entwicklung breitet sich zumindest als Forderung seit der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung1992 in Rio de Janeiro immer mehr aus.

Nachhaltige Entwicklung bedeutet vereinfacht, die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs auf ein Niveau, welches die Regenerationsfähigkeit der Ressourcenpotentiale nicht überschreitet. Hierbei sollen die drei Zieldimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales miteinander verknüpft werden.

Eine nachhaltige Entwicklung ist dann erreicht, wenn die heute lebenden Menschen ihre Bedürfnisse in einer Weise befriedigen, die auch künftigen Generationen die Chance läßt, ihrerseits ihre Bedürfnisse -zumindest auf dem heutigen Niveau- zu befriedigen (Zukunftssicherung für künftige Generationen).

 



Wesentlicher Aspekt der nachhaltigen Entwicklung ist somit das Ressourcenmanagement. Ressourcenmanagement, im Sinne der Nachhaltigkeit bedeutet nach D. Fürst, dass:

  • die Ressourcen - soweit nicht regenerierbar - geschont oder durch regenerierbare ersetzt werden,

  • die Ressourcenproduktivität erhöht wird,

  • eingesetzte Ressourcen möglichst lange verwendet werden
    (Verlangsamung des Ressourcendurchflusses),

  • nicht mehr benötigte Ressourcen nicht vernichtet, sondern wieder aufbereitet werden und

  • Schadstoffe und "Abfälle" die Absorptionskapazität der Umweltmedien nicht überfordern dürfen.

 
Der Begriff "Nachhaltigkeit" findet sich seit der Novellierung des Planungsrechts 1998 auch im Baugesetzbuch (BauGB (PDF File, kann mit Hilfe des Acrobat Readers direkt übers Netz aufgerufen, angesehen und ausgedruckt werden.)) und Raumordnungsgesetz (ROG). Das novellierte BauGB schreibt im § 1 (5) jetzt vor, dass die Bauleitpläne (statt der geordneten) eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten sollen. Auch bei der Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen an den Raum und die Vorsorge für die Raumfunktionen und -nutzungen, ist ab 1998 nach § 1 (1) und (2) des neuen ROG die Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung zu berücksichtigen.